Kurzzeitige Arbeitsverhinderung – Die 5 häufigsten Fragen

Shownotes

Was tun, wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird und die Versorgung kurzfristig organisiert werden muss? In solchen Situationen können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Wir beantworten in dieser Folge die fünf häufigsten Fragen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung: Wann besteht ein Anspruch auf Freistellung? Müssen die zehn Tage am Stück genommen werden? Wird das Gehalt weitergezahlt und was ist, wenn die Zeit nicht ausreicht? Außerdem wird erklärt, was beim Pflegeunterstützungsgeld zu beachten ist und welche Rechte Beschäftigte gegenüber ihrem Arbeitgeber haben.

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00:00:03:

00:00:15: Wussten Sie schon, dass sie sich bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen können wenn plötzlich eine Pflegesituation in der Familie eintritt?

00:00:23: Diese Möglichkeit besteht, wenn Sie sich kurzfristig um die Pflege eines nahen Angehörigen kümmern und die notwendige Versorgung organisieren müssen.

00:00:31: Das Ganze nennt sich Kurzzeitige-Arbeitsverhinderungen – doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

00:00:36: Wertanspruch auf diese Freistellung!

00:00:38: Und wie funktioniert die

00:00:39: Beantragung?!

00:00:40: Das erfahren sie in dieser Podcastfolge.

00:00:51: Schön, dass Sie wieder dabei sind.

00:00:53: Heute geht es um die Möglichkeit der kurzzeitigen Arbeitsveränderung für pflegende Angehörige.

00:00:58: Zu diesem Thema haben wir Ihnen die fünf vollfechsten Fragen aus der Beratungspraxis mitgebracht.

00:01:03: Bevor wir mit den Fragen anfangen gibt es ein kurzes Beispiel!

00:01:07: Ja genau, wir nehmen einfach mal einen alten Menschen.

00:01:10: Er ist schon ein wenig pflegebedürftig kommt aber mit etwas Unterstützung im Alltag noch ganz gut allein zurecht.

00:01:17: Dann bekommt dieser Mensch plötzlich völlig überraschend einen Schlaganfall.

00:01:21: er muss ins Krankenhaus und kann erstmal nicht wieder nach Hause.

00:01:25: Dann gibt es für die Angehörigen oft vieles kurzfristig zu organisieren.

00:01:29: Gespräche mit den Ärzten, mit dem Pflegepersonal im Krankenhaus führen, eine ambulanten Pflegedienst finden oder auch notwendige Hilfsmittel organisieren – vielleicht muss auch ganz kurzfristigt ein Kurzzeitpflegeplatz organisiert werden oder auch ein dauerhafter Pflegeplatz.

00:01:45: Das wäre so ne ganz klassische Situation, wofür die zehn Tage gedacht sind!

00:01:51: Das Pflegezeitgesetz spricht von einer akuten Pflegesituation.

00:01:55: Also eine Situation, die unerwartet eintritt und in der man sofort handeln muss – das kann wie in deinem Beispiel ein Schlaganfall sein!

00:02:03: Aber auch ein Herzinfarkt, ein schwerer Sturz oder eine bereits bestehende Pflegebedürftigkeit, die sich plötzlich deutlich verschlechtert.

00:02:11: Entscheidend ist, die Pflege muss kurzfristig komplett neu organisiert werden.

00:02:15: Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit vorliegt.

00:02:19: Das bedeutet, dass mindestens pflegegrad eins vorliegen muss.

00:02:24: Tatsächlich muss der Pflegegrat aber noch gar nicht abschließend vom medizinischen Dienst festgestellt worden sein.

00:02:31: Im Krankenhaus ist das ja zum Beispiel bei einem Eilantrag gar nicht möglich.

00:02:34: abschliessend – da gibt es nur den vorläufigen Pflegegrad.

00:02:40: Auf jeden Fall ist es so, dass wenn die Voraussetzungen erfüllt sind Arbeitnehmer dann bis zu zehn Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen können.

00:02:50: Und wenn sie das wollen, dann müssen Sie dem Arbeitgeber natürlich sofort auch Bescheid geben.

00:02:55: Der Arbeitgebers benötigt in der Regel dafür eine ärztliche Bescheinigung.

00:03:00: Wichtig ist dabei, auf das Wort Akut zu achten.

00:03:03: Denn akut bedeutet nicht einfach, dass kurzfristig Unterstützung gebraucht wird – ein spontaner Arztbesuch oder beispielsweise eine Grippe reichen dafür also nicht aus!

00:03:13: Es geht vielmehr darum, dass sich die Pflegesituation plötzlich und grundlegend verändert und deshalb eine dauerhafte Versorgung neu organisiert werden muss.

00:03:21: Der Gesetzgeber möchte den Angehörigen mit dieser Regelung einen Zeitfenster geben.

00:03:26: Sie sollen die Möglichkeit haben, auf eine plötzlich eingetretene Pflegesituation zu reagieren und den Ruhe der Übergang zu einer dauerhaften Versorgung zu organisieren.

00:03:36: Nach diesen grundlegenden Informationen fangen wir jetzt einfach mal mit Frage Nummer eins an.

00:03:41: Ist die kurzfristige Arbeitsverhinderung so etwas wie Sonderurlaub für pflegende Angehörige?

00:03:47: Das höre ich immer wieder in der Beratung und da ist die Antwort ziemlich eindeutig, nein es gibt keinen Sondererlaub für Pflegende-Angehörigen!

00:03:57: Die Möglichkeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

00:04:02: Die haben wir ja gerade schon mal aufgezählt und wenn diese Voraossetzungen vorliegen, dann müssen Arbeitnehmer eben nicht sofort den regulären Jahresurlaub nehmen oder Überstunden abbauen sondern haben eben einen Anspruch auf diese Freistellung.

00:04:17: Aber nicht jeder Pflegebedürftige kommt jedes Jahr in dieser Situation, dass plötzlich alles neu organisiert werden muss.

00:04:24: Und deshalb hat auch nicht jeder pflegebedüftige automatischen Anspruch auf diese zehn Tage.

00:04:30: Und dann kommen wir auch schon zur zweiten Frage, die eigentlich auf zwei Fragen besteht.

00:04:35: Muss man die kompletten zehn Tage am Stück nehmen und kann man die Zeit auch auf mehrere Angehörige aufteilen?

00:04:40: Zuerst mal muss man die zehn Tage auf keinen Fall am Stücknehmen – das geht ja oft gar nicht, weil die akute Pflegesituation gar nicht so lange andauert!

00:04:48: Dann kann man zum Beispiel erst einmal fünf Tage nähen.

00:04:51: Entwickelt sich im Laufe des Jahres eine erneute, akute Situation, dann könnten die anderen fünf Tage dafür genommen werden wenn die Voraussetzungen erneut vorliegen.

00:05:00: Und dann zum zweiten Teil der Frage, kann man die Zeit auch auf mehrere Personen aufteilen?

00:05:04: Ja, auch das geht.

00:05:05: Zum Beispiel können zwei Geschwister jeweils fünf Tage frei nehmen wenn die Voraussetzungen jeweils für beide zutreffen.

00:05:12: Grundsätzlich ist es sogar möglich dass jeder Beschäftigte sich bis zu zehn Tage pro Jahr freistellen lassen kann natürlich nur wenn die voraussetzung vorliegen.

00:05:20: Fraglich ist ja ob tatsächlich für beide Akku so viel zu organisieren ist dass sich beide gleichzeitig oder nacheinander freisteln lassen müssen.

00:05:28: Und dazu passend kommt dann Frage Nummer drei, die ist auf jeden Fall auch sehr wichtig.

00:05:33: Bekomme ich in dieser Zeit eigentlich mein Gehalt weiter?

00:05:38: Ob Sie weiter das Gehalt vom Arbeitgeber bekommen – das hängt davon ab was in Ihrem Arbeitsvertrag steht oder auch was im Tarifvertrag geregelt ist.

00:05:47: Wird das Gehalt nicht weiter gezahlt können Beschäftigte Pflegeunterstützungsgeld beantragen Und zwar nicht bei der eigenen Pflegekasse, sondern bei der Pflegekatze der pflegebedürftigen Person.

00:06:00: Das Pflegeunterstützungsgeld soll den Verdienstausfall ersetzen und in der Regel sind das ca.

00:06:07: neunzig Prozent vom ausgefallenen Netto-Lohn.

00:06:09: Man hat also eine kleine finanzielle Einbuße.

00:06:13: Wir haben ja gerade schon gesagt, grundsätzlich kann jeder Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr freigestellt werden – das ist gesetzlich geregelt!

00:06:22: Aber – und hier lohnt es sich, genau hinzuhören – beim Pflegeunterstützungsgeld gilt eine andere Regelung.

00:06:28: Dieses wird pro pflegebedürftiger Person für maximal zehn Arbeitstage pro Jahr gezahlt.

00:06:33: Das bedeutet also die Freistellungen und die Zahlung des Pflegeunterstützunggeldes sind zwei unterschiedliche Dinge!

00:06:40: Also wenn sich zwei Geschwister jeweils für zehn Tage für dieselbe pflegebedürftige Personen freistellen lassen würden, dann müssen die sich einigen wer viel viele Tage Pflegeunterstützungsgeld beantragt.

00:06:51: Grundsätzlich ist es also möglich dass das Pflegeunterschützungs Geld zwischen mehreren Nahenangehörungen aufgeteilt werden kann aber eben maximal zehn Tage und dann muss das bei der Beantragung auch deutlich dargelegt werden.

00:07:04: So ist die Gesetzeslage.

00:07:05: Aber man muss sagen, dass diese Konstellation in der Praxis eher selten vorkommt.

00:07:10: Dass mehrere Angehörige sich für bis zu zehn Tage freistellen lassen aber nur eine Person das pflegeunterstützungsgeld bekommt.

00:07:17: Wir wollten die theoretische Möglichkeit aber wenigstens vorstellen.

00:07:21: Und übrigens wird ein weiterer Angehöriger pflegebedürftig, dann kann bei einer neuen akut aufgetretenen Pflegesituation grundsätzlich nochmal eine kurzfristige Arbeitsverhinderung in Anspruch genommen werden.

00:07:34: Natürlich auch wieder nur wenn die Voraussetzungen vorliegen.

00:07:38: und damit sind wir denn jetzt bei Frage Nummer vier Kann der Arbeitgeber sagen das passt bei uns gerade nicht?

00:07:44: Wir haben Personalmangel und viel zu tun.

00:07:46: Sie müssen trotzdem kommen.

00:07:48: Da ist die Antwort wieder sehr eindeutig, nein das darf der Arbeitgeber nicht machen.

00:07:54: Ein Recht auf zehn Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung haben alle Arbeitnehmer unabhängig von der Unternehmensgröße und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind dann kann der Arbeit Geber die kurzzeitigen Arbeits Verhinderungen grundsätzlich nicht verweigern.

00:08:09: er muss ja auch nicht mal zustimmen weil sich der Anspruch eben unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.

00:08:15: Er kann allerdings verlangen, dass sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

00:08:19: Aus der eben hervorgeht das eine Pflegebedürftigkeit vorliegt bzw zu erwarten ist und dass Sie für die Organisation oder Sicherstellung der Pflege diese Zeit benötigen.

00:08:32: Eine bestimmte Ankündigungsfrist gibt es nicht.

00:08:35: Es ist aber wichtig, dass Sie Ihrem Arbeitgeber unmittelbar ohne Verzögerung die Information geben.

00:08:43: Vielleicht könnten wir in dieser Stelle noch einmal kurz erklären, wer eigentlich zu den nahen Angehörigen zählt.

00:08:48: Der Begriff ist im Pflegezeitgesetz definiert.

00:08:51: dazu zählen beispielsweise Großeltern Eltern oder auch Schwiegereltern aber auch Partner Geschwister Kinder oder Schwiegarkinder.

00:08:59: das kann man aber auch nochmal dem Gesetz nachlesen.

00:09:02: ja und damit sind wir dann schon bei Frage Nummer fünf was ist wenn die zehn Tage nicht ausreichen?

00:09:08: Die zehn Tage sind dafür gedacht, dass man auf eine akut aufgetretene Situation reagieren kann.

00:09:14: In dieser Zeit kann man zum Beispiel die notwendige Pflege organisieren und die Versorgung sicherstellen.

00:09:20: Wenn man merkt, dass diese zehn Tage nicht reichen oder sich die Situation noch nicht eingespielt hat – das kann ja durchaus passieren.

00:09:28: Pflegesituationen verändern sich, manchmal wird der Zustand des Angehörigen nochmal schlechter und es stellt sich heraus, dass eine ganz andere Unterstützung notwendig ist.

00:09:38: Das kann man alles nicht von Anfang an absehen.

00:09:41: Die zehn Tage kann man aber nicht verlängern!

00:09:45: Die akute Situation, wenn man das Gefühl hat, dass die länger dauert.

00:09:50: Dann kann man nicht einfach noch mal einen Antrag stellen für wieder eine akute Pflegesituation.

00:09:56: Wenn absehbar ist, dass man für einen längeren Zeitraum beruflich kürzer treten muss oder vielleicht ganz aussetzen muss dann kommen andere Möglichkeiten im Betracht.

00:10:05: Da gibt es zum Beispiel die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit.

00:10:10: Dazu haben wir übrigens auch schon mal eine eigene Podcast-Folge gemacht, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

00:10:15: Da erklären wir diese Möglichkeiten nochmal

00:10:17: ausführlicher.".

00:10:19: Ja und am Ende fassen wir dann noch einmal das Wichtigste zusammen – man kann sich bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen wenn eine Pflegesituation neu organisiert werden muss!

00:10:29: Und die zehn Tage können auf mehrere Angehörige aufgeteilt werden.

00:10:33: Wichtig ist informieren Sie den Arbeitgeber so schnell wie möglich und legen sie die ärztliche Bescheinigung vor.

00:10:39: Wenn Ihr Arbeitgeber das Gehalt für diese Zeit nicht weiter zahlt, können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen.

00:10:45: Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Personen.

00:11:07: Dann sagen wir Danke fürs Zuhören.

00:11:08: Wir freuen uns, wenn Sie bei der nächsten Folge wieder dabei sind und wie Ihnen weiterhelfen konnten.

00:11:13: Bis zum nächsten Mal!

00:11:15: Tschüss.

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