Schwerbehinderung – Was bedeuten GdB und Merkzeichen?

Shownotes

In dieser Podcastfolge erklären wir, was ein Grad der Behinderung (GdB) aussagt und welche Voraussetzungen vorliegen müssen. Wir sprechen darüber, wie der Antrag abläuft , wer über den GdB entscheidet und welche Bedeutung die verschiedenen Merkzeichen haben. Eine Folge mit wichtigen Informationen und Orientierung rund um das Thema Schwerbehinderung.

Weiterführende Informationen:

Antrag zur Feststellung einer Behinderung

Informationen zur Schwerbehinderung

Angebote der Pflegeberatung im Kreis Borken:

Pflege-Internetseite

Kompakte Online-Vorträge für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

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Transkript anzeigen

00:00:03:

00:00:15: Wissen Sie eigentlich, was eine Schwerbinderung ist und haben sie dabei auch sofort einen Menschen im Rollstuhl vor Augen?

00:00:21: Das muss nämlich überhaupt nicht so sein.

00:00:23: Eine Schwerbehinderung kann ganz unterschiedliche Ursachen haben und es oft gar nicht auf den ersten Blick zu erkennen.

00:00:29: Aber wann spricht man von einer Schwerbeinnerung und wer stellt das fest und was bedeutet das für die betroffene Person?

00:00:36: Und vor allem – was hat das mit dem Thema Pflege zu tun?

00:00:39: Genau darum geht es in dieser Podcastfolge.

00:00:48: Und ich bin Greta Forsthöfel, schön dass Sie wieder dabei sind!

00:00:52: Heute sprechen wir über ein Thema das auf den ersten Blick gar nicht so viel mit Pflege zu tun hat – die Schwerbehinderung.

00:00:58: Trotzdem gibt es immer wieder Berührungspunkte zwischen dem Themen.

00:01:01: Sowohl bei der Pflege als auch bei der Schwerbehinderung sprechen wir von einem Grad.

00:01:06: Bei der Pflege gibt es den Pflegegrad und bei der Schwerbehinderung spricht man vom Grad der Behinderung.

00:01:11: Die beiden Begriffe klingen ähnlich, stehen aber für ganz unterschiedliche Dinge.

00:01:16: Wichtig ist ein Pflege.

00:01:17: grad bedeutet nicht automatisch dass jemand schwerbindert ist und umgekehrt führt eine Schwerbinderung nicht automatische zu einem Pflege-Grad.

00:01:24: Hinterbeinverfahren stehen unterschiedlich Voraussetzungen und unterschiedliche Kriterien

00:01:30: Ja und trotzdem kommt es häufig vor, dass Menschen sowohl einen Pflegegrad als auch einen Grad der Behinderung haben.

00:01:36: Und genau deshalb lohnt sich eben mal ein genauer Blick.

00:01:40: Fangen wir mal ganz von vorne an – was heißt eigentlich Schwerbehinderung?

00:01:44: Erstmal steckt es ja schon im Wort drin das eine schwere Behinderungen vorliegt und eine Schwerbehinderung die kann eben ganz unterschiedliche Gründe haben körperliche, psychische oder auch geistige Einschränkungen.

00:01:57: Entscheidend ist die Beeinträchtigung, die besteht dauerhaft und sie wirkt sich auf den Alltag aus – oder auch auf die Teilhabe am gesellschaftlichen

00:02:05: Leben.".

00:02:07: Das können also körperlich beeinträgtigungen sein, die sehr sichtbar sind weil jemand beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesen ist oder vielleicht eine Prothese hat, weil ihm ein Bein fehlt.

00:02:17: Aber es gibt auch viele Schwerbinderungen, die man gar nicht sieht.

00:02:19: Zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankung und psychische Erkrankungen.

00:02:24: Entscheidend ist, dass diese Beeinträchtigungen nicht alterstypisch sind.

00:02:28: Wenn ein Säugling beispielsweise nicht gehen kann, dann ist es altastypisch!

00:02:33: Und auch bei einem Kleinkind wäre es altasypisch wenn dieses nicht allein mit der Bahn fahren kann oder nicht alleine auf die Kirmes gehen kann.

00:02:40: Bei einem erwachsenen Menschen wäre das alles nicht altastymisch und von daher als Einschränkung zu bewerten.

00:02:47: Ja, und die schwere oder man kann auch sagen die Ausprägung einer Behinderung.

00:02:51: Die wird eben als Grad der Behinderungen bezeichnet abgekürzt mit GDB.

00:02:57: Und der Gesetzgeber, der spricht dann von Schwerbehinderung wenn da ein Grad der Behinderung von fünfzig oder mehr festgestellt wurde.

00:03:05: Wer einen GDB von zwanzig dreißig oder vierzig hat.

00:03:09: Der gilt zwar als Mensch mit Behinderungs aber eben nicht als schwer behindert.

00:03:14: Ja und neben den Beeinträchtigungen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gibt es noch eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss.

00:03:22: Und zwar dass die beeinträchthigung länger als sechs Monate bestehen.

00:03:26: Wenn man sich beispielsweise beide Arme bricht dann ist man natürlich erst mal eingeschränkt Aber bei dem meisten Menschen wird das voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten wieder abgeheilt sein.

00:03:36: Deshalb wird in diesen Fällen keine Schwerbehinderung festgestellt.

00:03:39: Das ist ja beim Pflegegrad auch so.

00:03:42: Und jetzt kann man natürlich auch fragen, wofür gibt es überhaupt den Grad der Behinderung?

00:03:47: Also warum ist es notwendig, dass eine Schwerbehinderung festgestellt wird.

00:03:51: Das kann man sich am besten so vorstellen – die Anerkennung der Schwerbehinderung soll Nachteile ausgleichen, also Nachteilen die Menschen aufgrund ihrer Behinderungen im Alltag oder eben im Berufsleben haben.

00:04:05: Und die Nachteile, die können durch bestimmte Vergünstigungen ausgeglichen werden oder auch durch finanzielle Vorteile.

00:04:13: Zum Beispiel kann es je nach Höhe des GDBs zusätzlichem bezahlten Urlaub einen besonderen Kündigungsschutz im Arbeitsleben oder auch die Möglichkeit einer früheren Altersrente unter bestimmten Voraussetzungen geben und finanzielle Vorteile sind beispielsweise Ermäßigungen bei Eintrittspreisen, kommunalen Angeboten oder auch ein höherer behinderten Pauschbetrag bei der Einkommensteuer.

00:04:37: Und in bestimmten Fällen kann es für Menschen mit einer Schwerbehinderung auch Vergünstigung im öffentlichen Nahverkehr oder bei der Kfz-Steuer geben.

00:04:45: Ja, und neben der anerkannten Schwerbehinderung gibt es eben noch besondere Merkzeichen.

00:04:51: Diese Merk Zeichen die beschreiben entsprechende Beeinträchtigungen und werden im schwer behinderten Ausweis mit aufgeführt.

00:04:58: Es gibt zum Beispiel das Merk zeichend G Das bedeutet erheblich beeinträchigt in der Bewegungsfähigkeit oder auch das Merkzeichen AG.

00:05:08: Das steht für eine außergewöhnliche G-Behinderung.

00:05:11: Hier sind dann die Einschränkungen in der Mobilität noch deutlich stärker ausgeprägt als beim Merk Zeichen G, zum Beispiel wenn man dauerhaft auf ein Rollstuhl angewiesen ist.

00:05:22: Dann gibt es beispielsweise noch das Merkt Zeichen B – das bedeutet dass eine Begleitperson erforderlich ist,

00:05:28: z.B.,

00:05:28: wenn jemand öffentliche Verkehrsmittel nicht alleine nutzen kann.

00:05:33: Ja, dann gibt's noch das Merkzeichen H. Das hören wir gerade im Zusammenhang mit pflegehäufiger.

00:05:38: h steht für Hilflosigkeit.

00:05:40: Das bedeutet dass jemand dauerhaft in erheblichem Umfang auf fremde Hilfe angewiesen ist.

00:05:46: Menschen mit einem sehr hohen Pflegebedarf beispielsweise bei pflegel grad vier oder fünf die können diese Voraussetzungen erfüllen.

00:05:53: aber ganz wichtig auch hier erfolgt immer eine eigenständige Prüfung.

00:05:57: ein pflegegrad allein führt also nicht automatisch zum merkzeichen ha.

00:06:02: Außerdem gibt es noch die Merkzeichen BL für Blindheit, GL für Gehörlosigkeit und TBL für Taubblindheit.

00:06:11: Ja und dann gibt's noch ein weiteres Merk Zeichen das ist RF.

00:06:14: Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Merkzeichen RF zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags berechtigen.

00:06:22: Dafür muss eine starke Seebehinderung oder eine starKE Hörbehinderungsvorliegen, oder eben die betroffene Person kann aufgrund ihrer Behinderung nicht regelmäßig an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen.

00:06:35: Welche Nachteilsausgleiche tatsächlich bestehen, das hängt immer von der ganz individuellen Situation ab und dann eben von den eingetragenen Merkzeichen.

00:06:46: Und bei uns im Kreis Borken da ist ja auch das Thema Parken immer mal wieder sehr präsent im Zusammenhang mit dem schwerbehinderten Ausweis – beim Parken gilt allerdings hier reicht eine Schwerbehinderung allein nicht aus.

00:06:59: Dafür muss in der Regel das Merk Zeichen AG mit vorliegen!

00:07:03: Das heißt, eine außergewöhnliche G-Behinderung oder das Merkzeichen BL für blind.

00:07:09: Und da sind die gesetzlichen Voraussetzungen einfach auch ziemlich streng.

00:07:14: Ja und jetzt schauen wir uns dann noch mal die Antragstellung an also den Antrag, den stellt man immer bei der zuständigen Behörde.

00:07:21: Das ist hier das Sozialamt beim Kreis Borken.

00:07:24: Den Antragsvordruck findet man auch auf der Internetseite des Kreises.

00:07:28: Die Seite verlinken wir gerne noch mal in den Show-Notes.

00:07:31: Man kann das Formular dann handschriftlich oder online ausfüllen.

00:07:34: Allerdings muss das Formulat spätestens für die Unterschrift ausgedruckt werden.

00:07:39: Und ausgefüllt und unterschrieben, muss es an den Kreis Borken zurückgeschickt werden.

00:07:44: Ja und beim Antrag ist es wichtig, dass alle Ärzte aufgeführt werden die in den letzten zwei Jahren an der Behandlung beteiligt waren.

00:07:53: Und bei diesen Ärzten werden dann medizinische Unterlagen angefordert.

00:07:58: man kann auch eigene Unterlagen noch mit einreichen zum Beispiel Pflegegutachten und alle Unterlagen zusammen.

00:08:05: die werden dann durch ärztliche Gutachter geprüft und anhand dessen wird dann der Grad der Behinderung festgestellt.

00:08:12: Interessant ist vielleicht noch, dass ein GDB nicht immer unbefristet gültig ist.

00:08:17: Hier kann von Anfang an auch eine Befristung festgestellt werden oder man stößt durch einen Änderungsantrag selbst ein neues Feststellungsverfahren an – dann wird der GDB eben nochmal komplett neu festgestellt und im Ergebnis kann das dann dazu führen ,dass ein höherer GDB festgestellt wird.

00:08:36: es kann aber eben auch zur Kürzung kommen oder zum Verlust des GDBs.

00:08:41: Und wer entscheidet eigentlich darüber, ob eine Schwerbehinderung vorliegt?

00:08:46: Die Prüfung erfolgt nicht durch den eigenen Hausarzt.

00:08:48: Die Unterlagen werden von speziellen Ärzten geprüft – sie beurteilen anhand der medizinischen Unterlagen welche Auswirkungen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf den Alltag der Person haben.

00:08:59: Auf Grundlage dieser Einschätzung trifft dann anschließend die Behörde die Entscheidung über den Grad der Behinderung, also den GDB.

00:09:07: Den entsprechenden Bescheid erhält die Antragstellende Person dann von der Behörde.

00:09:11: Und ab einem GDB von fünfzig, erhält diese Personen auch einen schwerbehinderten Ausweis.

00:09:17: Ja und wenn der Bescheids kommt und man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, dann besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.

00:09:27: Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und unterschrieben eingereicht werden.

00:09:32: Sinnvoll ist es, den Widerspruch auch zu begründen.

00:09:35: Zum Beispiel dann wenn bestimmte Unterlagen nicht berücksichtigt wurden oder wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen aus Sicht der betroffenen Personen nicht ausreichend berücksichtig worden.

00:09:46: Vielleicht liegen inzwischen auch neue ärztliche Befunde und andere Unterlagen vor, die für die Entscheidung wichtig sein können.

00:09:53: Dann können diese mit der Begründung des Widerspruchs eingereicht werden.

00:09:57: Wichtig ist vor allem – Die Frist von einem Monat muss immer eingehalten werden!

00:10:02: Manche haben aber auch Bedenken und fragen sich, ob ein schwerbindernden Ausweis Nachteile hat.

00:10:08: Grundsätzlich entstehen durch die Feststellung der Schwerbinderung keine rechtlichen Nachteilen.

00:10:12: Jeder kann selbst entscheiden, ob er den schwerbindenden Ausweis vorzeigen möchte – dazu gibt es keine Verpflichtungen!

00:10:19: Auch bei einer Bewerbung muss eine Schwerbehinderung grundsätzlich nicht ungefragt angegeben werden, solange sie für die konkrete Tätigkeit keine Rolle spielt.

00:10:27: Ob man den Ausweis nutzt, um Nachteilsausgleich in Anspruch zu nehmen, das entscheidet jeder selbst.

00:10:33: Das heißt aber auch wer beispielsweise den zusätzlichen Urlaub oder dem besonderen Kündigungsschutz nutzen möchte der muss seinen Arbeitgeber natürlich darüber informieren.

00:10:43: Ja und dann fassen wir die wichtigsten Punkte am Ende noch einmal zusammen.

00:10:46: Die Feststellung einer Schwerbehinderung muss beantragt werden Und eine Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung von fünfzig vor.

00:10:55: Der Grad der Behinderung richtet sich nicht einfach nur nach Diagnosen, sondern nach den Auswirkungen die die Beeinträchtigungen auf das Leben haben oder auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

00:11:07: Nicht jeder Mensch mit Pflegegrad hat automatisch eine Schwerbehinderung und nicht jeder Menschen mit einer Schwerbehinderung hat automatische Anspruch auf einen Pflegegrat.

00:11:17: Alle Merkzeichen beschreiben besondere Beeinträge und können zusätzliche Nachteilsausgleiche ermöglichen Und wer mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, der kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

00:11:48: Vielen Dank fürs Zuhören.

00:11:49: Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen konnten und Sie auch bei der nächsten Folge wieder dabei sind!

00:11:54: Bis zum nächsten Mal,

00:11:55: tschüss!

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