Elternunterhalt – Wann muss ich für meine Eltern zahlen?
Shownotes
Wenn Eltern pflegebedürftig werden und die Kosten für die Pflege nicht vollständig selbst tragen können, stellt sich für viele Familien irgendwann die Frage: Müssen die Kinder dafür aufkommen? Rund um das Thema Elternunterhalt tauchen immer wieder viele Fragen auf, die wir in dieser Folge beantworten. Wann prüft das Sozialamt mögliche Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern? Wie läuft das Verfahren ab? Und welche persönlichen und finanziellen Umstände spielen bei der Berechnung eine Rolle? Außerdem geht es um die derzeit geltende Grenze von 100.000 Euro jährlichem Bruttoeinkommen und darum, was passiert, wenn das Einkommen darüber liegt. Eine Folge mit vielen verständlichen Informationen und praktischen Hinweisen für alle, die sich fragen: Elternunterhalt – betrifft es mich?
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Transkript anzeigen
00:00:04:
00:00:15: Wussten Sie schon, dass im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist das Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind?
00:00:21: Besonders relevant wird dieses Thema häufig dann wenn ein Elternteil pflegebedürftig wird und die Kosten für Pflege nicht vollständig selbst tragen kann.
00:00:30: Was Elternunterhalt ist und wie das Verfahren beim Sozialamt abläuft, erfahren sie in dieser Podcastfolge.
00:00:36: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge unseres Podcasts, Pflege im Kreis Borken.
00:00:40: Mein Name ist Gudula Decking
00:00:42: und ich bin Greta Forsthöfel und die neue Stimme im Podcast.
00:00:45: Ich freue mich diese Aufgabe von Lena Schlammern übernehmen zu dürfen und zukünftig gemeinsam mit dir durch die neuen Folgen zu führen.
00:00:52: Schön dass Sie heute wieder dabei sind.
00:00:54: Heute geht es um ein Thema das viele überrascht wenn sie zum ersten mal davon hören.
00:00:59: Im Gesetz heißt es, dass Kinder ihren Eltern gegenüber dem Grunde nach zum Unterhalt verpflichtet sind.
00:01:04: Und ich kann mir vorstellen, dass viele das gar nicht wissen und solange es einen nicht betrifft muss man das ja auch nicht wissen.
00:01:11: aber wenn Eltern ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst decken können und Sozialleistungen erforderlich sind dann wird das Thema plötzlich sehr aktuell.
00:01:19: Das kann zum Beispiel der Fall sein Wenn ein Elternteil in ein Pflegeheim einzieht und die Kosten nicht selbst tragen kann.
00:01:25: Genau, stellen wir uns dazu mal folgende Situation vor.
00:01:28: Die Mutter lebt in einem Fliegerheim und die eigenen Einkünfte und das Vermögen reichen nicht aus um die Heimkosten zu bezahlen.
00:01:35: Deshalb wird beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt.
00:01:39: Diese Sozialleistung sorgt erst einmal dafür dass die Versorgung sichergestellt ist und die Mutter ins Fliegeheim einzigen kann oder auch im Fliegarheim bleiben kann.
00:01:48: Parallel dazu prüft das Sozialamt dann auch, ob möglicherweise noch andere Ansprüche vorhanden sind und geltend gemacht werden können.
00:01:56: Dazu ist das Sozialamt verpflichtet – das haben wir ja schon häufiger gesagt – Sozialhilfe, das ist Geld aus Steuermitteln also unser aller Geld.
00:02:05: Und damit muss natürlich auch sorgsam umgegangen werden.
00:02:08: Das ist in unserer Interesse.
00:02:11: Genau an dieser Stelle kommt der sogenannte Elternunterhalt ins Spiel.
00:02:15: Die rechtliche Grundlage dafür findet man im bürgerlichen Gesetzbuch.
00:02:19: Im Bereich der Sozialhilfe gibt es aber noch eine wichtige Besonderheit, da ist geregelt dass Unterhaltsansprüche aktuell nur dann vom Sozialamt gelten gemacht werden können wenn die jährlichen Bruttoreinkünfte des Kindes über hunderttausend Euro liegen.
00:02:33: Von Seiten des Gesetzgebers ist jedoch geplant, die Hunderttausend Euro Grenze abzuschaffen.
00:02:38: Dann würden mögliche Unterhaltsansprüche wieder gegenüber allen Kindern gelten gemacht werden.
00:02:44: Aber ob und wann diese Änderungen kommen, das ist noch nicht bekannt?
00:02:48: Ganz praktisch kann man sich das Verfahren dann so vorstellen.
00:02:51: Wenn ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt wird, dann wird der Antrag beim Sozialamt geprüft.
00:02:57: Parallel dazu wird eben geschaut, ob die pflegebedürftige Person auch Kinder hat Und wenn vermutet wird, dass ein Kind oder auch mehrere Kinder mehr als hunderttausend Euro im Jahr verdienen.
00:03:10: Dann wird der Fall an die Stelle für Unterhaltsheranziehung weitergegeben.
00:03:15: Das ist auch hier eine Stelle beim Sozialamt und die Pflegebedürftige Person bleibt unverändert im Heim, für die ändert sich nichts.
00:03:24: Die Stelle für unterhalts- heranziehungen schickt dann den betreffenden Kindern ein erstes Schreiben.
00:03:29: Dabei geht es zunächst vor allem um die Frage, ob das jährliche Bruttoeinkommen über oder unter hunderttausend Euro liegt.
00:03:36: Wichtig ist dabei – es geht an dieser Stelle nur um das Einkommen des Unterhaltspflichtigenkindes, also nicht um das Einkommen anderer Angehöriger.
00:03:44: In diesem Schreiben werden entsprechende Unterlagen zur Prüfung angefordert.
00:03:47: Das sind dann beispielsweise Nachweise zum Einkommen aus nicht-selbständiger oder selbstständiger Arbeit über Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Dividenden, also grundsätzlich alle relevanten Einkünfter.
00:04:00: Ja und nach der Prüfung gibt es dann zwei Möglichkeiten, liegt das Einkommen unter der Grenze von hunderttausend Euro, dann endet das Verfahren an der Stelle.
00:04:10: Liegt das Einkommens darüber?
00:04:12: Dann folgten weiteres Schreiben!
00:04:14: Und in diesem zweiten Schritt da werden dann detailliertere Auskünfte benötigt.
00:04:19: Dann geht es um die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kindes.
00:04:23: Dazu gehören dann zum Beispiel Angaben zum Familienstand oder auch zur Anzahl der Kinder.
00:04:29: Außerdem werden Informationen zu Belastungen abgefragt, die unterhaltsrechtlich relevant sein können.
00:04:35: Das können zum Beispiel eigene Unterhaltsverpflichtungen sein, etwa gegenüber eigenen Kindern, Partnern oder früheren Partnern.
00:04:43: Auch bestimmte weitere Belastungen können berücksichtigt werden.
00:04:46: Deshalb ist die Berechnung auch immer sehr individuell und man kann keine pauschalen Aussagen machen!
00:04:51: Und das bedeutet, nicht jede Person mit jährlichem Einkommen über hunderttausend Euro brutto muss automatisch hohe Beträge an Unterhalt zahlen.
00:04:59: Die tatsächliche Höhe ist sehr individuell und hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab – von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
00:05:08: Sobald alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die individuelle Unterhaltsberechnung.
00:05:14: Ganz wichtig!
00:05:15: Es muss nie mehr Elternunterhalt gezahlt werden als tatsächlich Sozialhilfe gezahlt wird.
00:05:20: Ein Beispiel macht das vielleicht etwas verständlicher.
00:05:23: Die pflegebedürftige Person zahlt nur einen Teil der Heimkasten noch selbst, zum Beispiel aus Renten und anderen Einkünften.
00:05:30: Trotzdem bleibt am Ende noch ein Restbetrag offen.
00:05:32: Wenn das Sozialamt dafür beispielsweise monatlich dreihundert Euro Hilfe zu Pflege übernimmt kann auch nur dieser Betrag als Elternunterhalt verlangt werden.
00:05:41: Selbst wenn rechnerisch eigentlich eine höhere Unterhaltsverpflichtung bestehen würde muss also niemand mehr zahlen als tatsächlich zur Deckung der Pflegekosten benötigt wird.
00:05:50: Das Sozialamt hat dadurch also keine zusätzlichen Einnahmen.
00:05:54: Und Veränderungen der persönlichen Verhältnisse, die können sich übrigens auch auf die Berechnung auswirken.
00:05:59: Zum Beispiel wenn ein Kind geboren wird oder wenn eine Hochzeit und eine Trennung erfolgt – oder auch wenn sich das Einkommen ändert.
00:06:06: Deshalb werden die Einkommensverhältnisse auch regelmäßig überprüft.
00:06:10: Falls notwendig, erfolgen dann eben auch neue Berechnungen.
00:06:14: Auch Änderungen bei den Heimkosten können Auswirkungen auf die Höhe des Eltern unterhalts haben.
00:06:19: Also wenn beispielsweise das Pflegeheim teurer wird und das Sozialamt deshalb mehr Soziallilfe zahlt, dann kann sich das je nach Unterhaltsverpflichtung eben auch auf den Unterhalzbetrag auswählen.
00:06:31: Und wenn die pflegebedürftige Person verstirbt, wird geprüft wie viel Hilfe zur Pflege im letzten Lebensmonat vom Sozialamt gezahlt wurde?
00:06:39: Der Unterhalt, der dann vom Sozialamt gefordert wird ist durch die Höhe der Sozialhilfe und durch individuelle Unterhaltsverpflichtung begrenzt.
00:06:47: Es wird also nie mehr an Unterhalt geforderd als tatsächlich Sozialhilfer ausgezahlt wird.
00:06:52: Und das Kind in der Lage ist unterhalb zu zahlen.
00:06:55: Zusätzlich prüft aber das Sozialamt auch andere mögliche Ansprüche.
00:06:59: dazu gehören zum Beispiel vertragliche Ansprüchen oder auch Schenkungen.
00:07:03: Auch die können sich darauf auswirken wie viel Hilfe zur Pflege das Sozialampt tatsächlich zahlt.
00:07:08: Ja und viele Betroffene fragen sich jetzt vielleicht, wo sie Hilfe und Unterstützung bekommen können in diesem Verfahren.
00:07:15: Auf der Internetseite des Kreises Borken gibt es zum Thema Unterhalt auf jeden Fall schon mal viele Informationen.
00:07:22: Und da finden Sie auch ein Online-Antragsdienst bei dem die Auskünfte zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen online ausgefüllt werden können.
00:07:30: Außerdem können Unterlagen auch direkt hochgeladen werden.
00:07:34: Wichtig ist, die Unterhaltsheranziehung wird das dann tätig und setzt sich mit ihnen in Verbindung wenn sie Hilfe zur Pflege beantragt haben.
00:07:42: Und im ersten Schreiben wird immer auch ein Ansprechpartner mitgeteilt und eine telefonische Durchfall.
00:07:49: da können sich Betroffene dann mit ihren Fragen melden.
00:07:52: Kommen wir zum Abschluss noch einmal zu den wichtigsten Punkten.
00:07:56: Unterhaltsansprüche wären aktuell nur dann vom Sozialamt gelten gemacht, wenn Kinder jährliche Bruttoeinkünfte von mehr als hunderttausend Euro haben.
00:08:04: Es ist von Seiten des Gesetzgebers jedoch geplant die Hunderttausein-Grenze abzuschaffen – dann würden wieder mögliche Unterhalzansprüchen gegenüber allen Kindern geltengemacht werden.
00:08:14: Ob und wann diese Änderung kommt, ist derzeit aber noch nicht bekannt.
00:08:18: Die tatsächliche Höhe des Elternunterhalts hängt immer von den individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab Und die Versorgung der pflegebedürftigen Personen läuft unabhängig von der Prüfung weiter.
00:08:29: Da müssen Sie sich also keine Gedanken
00:08:31: machen.".
00:08:32: Ja und damit sind wir auch schon wieder am Ende unserer heutigen Folge!
00:08:36: Weitere Informationen zum Thema finden sie auf der Internetseite des Kreises Borken, und wenn Sie allgemeine Fragen zur Pflege haben dann schreiben Sie uns wie immer gerne eine E-Mail an internet-pflegeetkreis-borken.de Und dann sagen wir Danke fürs Zuhören.
00:08:54: Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und freuen uns wenn Sie beim nächsten Mal wieder dabei sind.
00:08:58: Bis zum nächsten mal!
00:09:00: Tschüss.
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