Pflegegrad 1 - Welche Leistungen gibt es?

Shownotes

In den Pflegegrad 1 werden Personen eingestuft, die geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb erste Unterstützung im Alltag benötigen. Anders als bei den Pflegegraden 2 bis 5 können jedoch nicht alle Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. In dieser Folge beschäftigen wir uns genauer mit dem Pflegegrad 1 und den damit verbundenen Leistungen. Wir erklären, welche Unterstützung Betroffene erwarten können – von finanziellen Zuschüssen über Entlastungsangebote bis hin zu Beratungsleistungen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie die Leistungen beantragen können und worauf Sie achten sollten. Egal ob für sich selbst oder für Angehörige: Diese Folge bietet einen verständlichen Einstieg in die wichtigsten Möglichkeiten der Unterstützung bei Pflegegrad 1.

Weiterführende Informationen:

Wohnberatung in Bocholt, Isselburg und Rhede: Verein Leben im Alter e.V.

Wohnberatung im restlichen Kreisgebiet: DRK

Angebote der Pflegeberatung im Kreis Borken:

Pflege-Internetseite

Kompakte Online-Vorträge für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Individuelle Online-Pflegeberatung

Haben Sie Fragen, Anmerkungen oder Feedback?

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an internet-pflege@kreis-borken.de

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