Der Entlastungsbetrag – Was ist das und wofür kann ich die 125 € nutzen?

Shownotes

Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, sind die Betroffenen häufig auch auf weitere Hilfen angewiesen, die mit der eigentlichen Pflege nichts zu tun haben, z.B. im Haushalt oder bei der Tagesgestaltung. Auch hierfür gibt es von der Pflegeversicherung einen Zuschuss in Höhe von 125 € pro Monat. Weil der Entlastungsbetrag schon ab Pflegegrad 1 und damit vor vielen anderen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden kann, haben wir uns entschieden, mit diesem Thema in unseren Podcast zu starten. Hier erfahren Sie unter anderem, was „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ sind, wie man den Betrag auch in der Tagespflege nutzen kann und unter welchen Voraussetzungen Nachbarschaftshilfe möglich ist. Wir gehen in dieser Podcastfolge auch auf die Besonderheiten im Kreis Borken ein.

NEU! AKTUELLE ÄNDERUNG (02.04.2024): Nachbarschaftshilfe kann ab sofort steuerfrei für bis zu zwei pflegebedürftige Personen erbracht werden.

Weiterführende Informationen:

Angebotsfinder NRW

Informationen zur Nachbarschaftshilfe

Anbieter der Kurse "Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe" im Kreis Borken

Informationsbroschüre "Nachbarschaftshilfe" zum Download oder in Papierform

Angebote der Pflegeberatung im Kreis Borken:

Pflege-Internetseite

Kompakte Online-Vorträge für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Individuelle Online-Pflegeberatung

Haben Sie Fragen, Anmerkungen oder Feedback?

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an internet-pflege@kreis-borken.de

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